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Allgemeine Geschäftsbedingungen
maiLab

I Allgemeines
1. Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns einschließlich Beratungen und sonstiger vertraglicher Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den Vertragsinhalt. Mündliche und fernmündlicher Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

II Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind
a) bei Hardware- und Softwarelieferungen sofort in Bar bei Anlieferung und, sofern dieses vereinbart worden ist, Herstellung der Betriebsbereitschaft und
b) bei sonstigen Dienstleistungen innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen immer schriftlich vereinbart werden.
3. Bei vereinbarten Teilleistungen und -bezahlungen können nachfolgende Leistungen durch uns bis zur vollständigen Bezahlung der bisherigen Teilrechungen von Seiten des Kunden ausgesetzt werden
4. Eine Aufrechnung von Forderungen des Käufers/Kunden uns gegenüber ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
5. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe berechnet, wie wir sie jeweils für ungedeckte Kontokorrent-Kredite bei unserer Hausbank zahlen müssen. Kommt der Käufer/Kunde in Zahlungsverzug, oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Alle dadurch entstehenden Verzugsfolgen gehen zu Lasten des Kunden. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

III Lieferung und Lieferfristen
1. Wir liefern die Ware frei Haus an den im Vertrag vereinbarten Aufstellungsort. Bei Teillieferungen auf Wunsch des Kunden werden anteilige Lieferkosten in Rechnung gestellt.
2. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lieferfrist setzt die Schaffung der räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen beim Käufer/Kunden voraus.
3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von uns nicht zu vertretenden Hindernisse.
5. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Käufer/Kunde uns in jedem Falle eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind bei Geschäften mit Kaufleuten, die zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehören, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.

IV Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - haften wir wie folgt:
1. Wir haben diejenigen Teile nach unserer Wahl, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen haben, auszubessern oder neu zu liefern. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Käufer/Kunde ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine gestellte angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns unberechtigt endgültig abgelehnt werden oder endgültig fehlgeschlagen sind.
3. Bei der Beschaffung von Lizenzen für die Nutzung von Grund- und Standardsoftware wird keine Gewähr dafür übernommen, daß die Programme für alle denkbaren Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. Wir sichern bei der Lizenzbeschaffung von Softwareprogrammen nur das Vorhandensein der objektiven Gebrauchsmerkmale zu.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder unsachgemäß vorgenommener Änderung oder Installation seitens des Käufers/Kunden oder durch ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter entstehen.

V Allgemeine Haftung
1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist.
2. In den Fällen, in denen in Handelsgeschäften bei grober Fahrlässigkeit die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt, auf den nachgewiesenen, bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns gelieferten Produkts, auf das sich die Schadensersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren.
3. Unsere allgemeine Haftung ist ausschließlich auf den Geltungsbereich deutscher Gesetzte beschränkt. Jegliche Ausfuhr unserer Waren oder durch unsere Dienstleistung veränderten Waren außerhalb dieses Geltungsbereiches erfolgt auf Gefahr des Versenders.

VI Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren inkl. der dazugehörenden Dokumentation behalten wir uns vor bis zur vollen Regulierung des sich aus dem Rechtsgeschäft ergebenden Betrages.
2. Eine Verfügung des Käufers/Kunden über die gelieferten Gegenstände vor Eigentumsübergang auf ihn bedarf immer unserer schriftlichen Zustimmung.
3. Der Käufer/Kunde kann seine Rechte aus einem nicht vollständig abgeschlossenen Rechtsgeschäft nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte abtreten.

VII Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
3. Unsere Vertragsverhältnisse mit Käufern/Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
4. Soweit in den vorstehenden Bedingungen Handelsgeschäfte angesprochen sind, stehen diesen Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gleich.

Stand: Januar 2000